KINDERBETREUUNGSBONUS

Der OÖ. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind - auf Basis des geltenenden Sockelbetrages - 400,00 Euro und wird auf ein inländisches Bankkonto angewiesen.

Der OÖ. Kinderbetreuungsbonus wird unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt:
- Gemeinsamer Haushalt von Eltern/teil und Kind/ern, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in Oberösterreich,
- Kinder im Alter zwischen dem vollendeten 36. und 72. Lebensmonat
- Das Familieneinkommen überschreitet die - nach den Grundsätzen des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens - ermittelte Obergrenze nicht.

Beispiele für die Errechnung der - nach Familiengröße gewichteten - Einkommensobergrenze:
Bsp. 1: Eiltern (Vater+Mutter) und 2 Kinder: Gewichtungsfaktoren: 1,0 + 0,8 + 0,5 + 0,5 = 2,8
Sockelbetrag 700 Euro x 2,8 = 1.960,00 Euro (= zulässige monatliche Netto-Einkommensobergrenze)

Bsp. 2: Alleinerziehende und 2 Kinder: Gewichtungsfaktoren: 1,4 + 0,5 + 0,5 = 2,4
Sockelbetrag 700 Euro x 2,4 = 1.680,00 Euro (= zulässige monatliche Netto-Einkommensobergrenze)

Antragsformular OÖ. Kinderbetreuungsbonus