alternative Heizungsanlagen

Gewährt werden für den Einbau von Alternativ-Heizungsanlagen (Hackschnitzelanlage, Pelletsheizung, Hackschnitzelheizung, Solarenergie, Wärme- pumpenanlage, etc.) ein finanzieller Zuschuß. Die Gewährung bzw. Auszahlung von Förderungsmitteln erfolgt nur, wenn für diese Anlagen auch eine Landesförderung gewährt wird. Der Förderungsbeitrag der Gemeinde beträgt 20% der Landesförderung, maximal jedoch Euro 370,00. Vor Auszahlung der Förderungssumme der Gemeinde muß die Gewährung einer Landesförderung der Gemeinde nachgewiesen werden.

Förderungen zum Thema Umwelt des Landes OÖ

Zuständig