Internatsbeihilfen

Den Schülern u. Studenten, die zum Schul- bzw. Universitätsbesuch in einem auswärtigen Internat bzw. Wohnung untergebracht werden müssen, wird ein finanzieller Zuschuß in der Höhe von Euro 50,00 gewährt. Um diese Subvention kann am Schulende beim Gemeindeamt angesucht werden. Eine Internatsbestätigung bzw. Schubesuchsbestätigung muß vorgelegt werden.

Zuständig