Hauszufahrten - Staubfreimachung

Die Errichtung einer Hauszufahrt wird nach folgenden Richtlinien gefördert:
bis25 lfm Zufahrtslänge – keine Förderung
von 26 – 50 lfm Zufahrtslänge– pro m² asphaltierte Fläche € 5,00
von 51 – 100 lfm Zufahrtslänge – pro m² asphaltierte Fläche € 6,50
über 100 lfm Zufahrtslänge – pro m² asphaltierte Fläche € 8,00
•Maximal anrechenbare Fahrbahnbreite 3,50 m.
•Ist die Hauszufahrt breiter, so hat der Antragsteller selbst die restlichen Kosten
zu tragen.
•Ist die Fahrbahn schmäler als 3,50 m, so ist die tatsächliche Breite zu verrechnen.
•Die Abgrenzung der Hauszufahrt für die Bemessung der anrechenbaren Länge, ist die der Hauszufahrt nächstgelegene Hauskante.

Zuständig

Zuständigkeiten