Förderung für StudentInnen

StudentInnen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Waldkirchen, die im Zuge ihres Studiums den Hauptwohnsitz nicht an den Studienort verlegen, sind dort dadurch mit teilweise massiven Mehrkosten konfrontiert. Der Gemeinderat hat daher auf Antrag des Bürgermeisters beschlossen, dass diese StudentInnen EUR 150,-- pro Studienjahr als Unkostenbeitrag erhalten, Der Beitrag wird jeweils im Mai für das laufende Studienjahr ausgezahlt.

 

Fördervoraussetzungen:

- Hauptwohnsitz in der Gemeinde Waldkirchen am Wesen zum Stichtag 31. Oktober des jeweilien Studienjahres bis mindestens ein halbes Jahr nach dem Stichtag

- Vorlage einer Inskriptionsbestätigung